Jugendschutz und Suchtprävention im CSC-Modell

Zwei der Hauptziele des von der Bundesregierung vorgeschlagenen 2-Säulen-Modells zur kontrollierten Abgabe von Cannabis sind der Jugendschutz und die Suchtprävention. Die Einhaltung dieser Ziele wird den Marktteilnehmern auferlegt.
Obwohl konkrete Maßnahmen zum Jugendschutz noch nicht vorgestellt wurden, gibt es einige Hinweise aus dem vorliegenden Eckpunktepapier.

Entsprechende Landesbehörden sind verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Vorgaben, sowohl im Zulassungsverfahren für CSCs als auch durch geplante Kontrollen vor Ort.

Abgabe und Konsum im Hinblick auf den Jugendschutz

Die Mitgliedschaft in Cannabis-Vereinen und die Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken sind erst ab 18 Jahren möglich. Dies wird durch die Vorlage eines gültigen Ausweises überprüft. Die Abgabe an Personen unter 21 Jahren ist auf 30g
pro Monat begrenzt, wobei der THC-Gehalt ebenfalls begrenzt ist.

Teilnahme an Präventionsprogrammen für Minderjährige, die Cannabis besitzen oder konsumieren, ist verpflichtend.

Werbeverbot für CSC

CSCs dürfen keine werbliche Kommunikation betreiben. Erlaubt sind nur sachliche Informationen.

Verantwortung der Social Clubs im Hinblick auf Suchtprävention

CSCs müssen einen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragten ernennen und eine verpflichtende Kooperation mit Suchtpräventionsstellen pflegen. Außerdem müssen sie einen Mindestabstand zu Schulen, Kitas und ähnlichen Einrichtungen
einhalten.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Anforderungen Zeit, Geld und Personal erfordern und dass die genauen Details noch geklärt werden müssen.